Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 2-29 T 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3148
LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 2-29 T 15/12 (https://dejure.org/2012,3148)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.01.2012 - 2-29 T 15/12 (https://dejure.org/2012,3148)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 2-29 T 15/12 (https://dejure.org/2012,3148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 12, AufenthG § 58 Abs. 1, AufenthG § 59, AufenthG § 77
    Abschiebungshaft, Rückführungsrichtlinie, Rückkehrentscheidung, Androhung der Rückkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
    Die Rückkehrentscheidung ist zentrales Element der Rückführungsrichtlinie und einleitender Schritt eines jeden Rückführungsverfahrens (EuGH, Urteil vom 28.04.2011, C-61/11 PPU).

    Ein Abweichen der Mitgliedsstaaten von diesem Verfahren ist, wie der EuGH ausdrücklich festgestellt hat, nicht zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 28.04.2011, C-61/11 PPU).

  • LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11

    Haft: Entscheidung über den Haftaufhebungsantrag eines Ausländers aus einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
    Diese Entscheidung ist Teil der Rückkehrentscheidung im Sinne der umgesetzten Art. 6, Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.12.2011, 8 T 72/11; Basse, Burbaum, Richard in ZAR 2011, S. 361 ff.; a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 5 T 41/11).
  • LG Hannover, 19.12.2011 - 8 T 72/11

    Beschwerde, Rückkehrentscheidung, unerlaubte Einreise, vollziehbar

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
    Diese Entscheidung ist Teil der Rückkehrentscheidung im Sinne der umgesetzten Art. 6, Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.12.2011, 8 T 72/11; Basse, Burbaum, Richard in ZAR 2011, S. 361 ff.; a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 5 T 41/11).
  • VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569

    Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die

    Werde ein illegal eingereister Ausländer nicht in zeitlichem Zusammenhang mit seinem Grenzübertritt aufgegriffen, dürfe er erst nach Erlass einer Rückkehrentscheidung abgeschoben werden (LG Frankfurt, B.v. 24.01.2012, 2-29 T 15/12; InfAuslR 2012, 133).

    Aus diesem Grund bedürfte es selbst dann, wenn die Rückführungsrichtlinie nicht vollständig durch die Dublin-II-VO verdrängt sein sollte, weder zur Anordnung der Sicherungshaft noch zu deren Aufrechterhaltung einer Rückkehrentscheidung (ebenso LG Saarbrücken B.v. 21.3.2011 - 5 T 41/11 - NVwZ-RR 2011, 542, juris Rn. 36; a.A. wohl LG Frankfurt B.v. 24.1.2012 - 2-29 T 15/12 u.a. - InfAuslR 2012, 133, juris Rn. 6 und Rn. 8 mit Hinweis auf EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU -, wo es jedoch nicht um eine Sicherungshaft, sondern um die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch einen Mitgliedstaat allein wegen des Verstoßes gegen eine Verlassensanordnung ging - vgl. EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU - Rn. 58 - 60, NJOZ 2012, 837).

  • LG Verden, 19.06.2012 - 3 T 49/12

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungshaft

    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die vom Betroffenen angeführten Entscheidungen des LG Hannover vom 19.12.2011 (Az. 8 T 72/11) und des LG Frankfurt am Main vom 24.01.2012 (Az. 2-29 T 15/12) jeweils auf Fälle beziehen, in denen der Betroffene unerlaubt eingereist war, so dass die in diesen Entscheidungen herangeführten Rechtsauffassungen auf den hier vorliegenden Fall ohnehin keine Anwendung finden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht